Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.
Seit Ende Februar 2020 wurden beim Robert Koch-Institut (RKI) insgesamt 89.184 nachgewiesen Infizierte in den Kommunen der StädteRegion Aachen erfasst. Das sind gegenüber der Meldung von Montag, 14. Februar, 1.545 Fälle mehr. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 694. Das RKI weist für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 1.100 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 1.437. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI.
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Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen kann keine exakten tagesaktuellen Zahlen mehr veröffentlichen, denn seit Inkrafttreten der aktuellen Coronavirus-Testverordnung am 12. Februar 2022 reicht ein positiver Schnelltest aus, um in Quarantäne zu gehen. Auch die Freitestung ist mit einem Schnelltest möglich. Da diese Fälle beim Gesundheitsamt nicht erfasst werden, geht ein Großteil des Infektionsgeschehens an den öffentlichen Stellen vorbei. Folglich beschreiben die Inzidenzen nicht mehr das reale Infektionsgeschehen. Somit kann die Statistik nicht mehr so exakt wie bisher fortgeschrieben werden.
Aktuelle Coronaschutzverordnung Die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW gilt bis zum 09. März 2022 und ist im Detail nachzulesen unter: daypg.com/corona
Karneval Für die Karnevalstage können Städte und Gemeinden durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum ausweisen, in denen zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. Nach intensiven Abstimmungen mit den Akteuren des Aachener Karnevals und Vertretern der Gastronomie haben sich Stadt und StädteRegion Aachen entschieden, auf die Einrichtung von Brauchtumszonen für die Karnevalstage zu verzichten. Organisierte Veranstaltungen – auch Brauchtumsveranstaltungen – können deshalb auf Basis der Coronaschutz-verordnung durchgeführt werden.
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung NRW Die Verordnung besagt, wann und wie lange Infizierte und Kontaktpersonen im eigenen Haushalt automatisch in Isolierung oder Quarantäne gehen müssen. Für Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts von infizierten Personen gelten dringende Empfehlungen zur eigenverantwortlichen Absonderung. Grundsätzlich werden keine Bescheinigungen über die Isolation/Quarantäne mehr ausgestellt! Auch für den Arbeitgeber reicht das positive Testergebnis einer Bürgerteststelle. Eine Übersicht dazu, wie lange die Isolation bzw. Quarantäne gilt, welche Ausnahmeregelungen gelten und wann eine Freitestung möglich ist, findet man auf der Webseite des Robert Koch-Instituts.
Die Coronavirus-Testverordnung des Bundes wurde angepasst. Kostenlose PCR-Tests gibt es ab sofort nur nach einem positivem Antigen-Schnelltest und weiterhin auch vor Gesundheitsmaßnahmen. Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekommen. Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest. Informationen zu Testmöglichkeiten in der StädteRegion Aachen sind hier zu finden.
Kontaktmöglichkeit für „Corona-Positive“ Menschen mit einem positiven Testergebnis (Indexpersonen) können sich mit ihren Fragen direkt ans Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen wenden. Hierfür wurde für diesen Personenkreis die E-Mail-Adresse corona@daypg.com eingerichtet.
Impfungen für Jugendliche und Erwachsene Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: daypg.com/impfstellen
Die Impfstelle der StädteRegion in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen) ist montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Hier wird ohne Termin geimpft. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und Verfügbarkeit frei wählbar.
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Die vierte Impfung ist für bestimmte Personengruppen auc in den Impfstellen möglich. Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen können ab sofort eine zweite Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Die vierte Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Menschen frühestens drei Monate nach der dritten Impfung erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll den zweiten Booster frühestens nach sechs Monaten erhalten.
Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren Kinder zwischen fünf und elf Jahren können in der Kinderimpfstelle der StädteRegion Aachen (Aachen-Arkaden, Trierer Str. 1) oder in den Praxen der Kinderärzt*innen geimpft werden. Es sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen geplant. Geimpft wird ausschließlich mit vorheriger Terminbuchung. Booster-Impfungen sind aktuell nicht vorgesehen. In die Impfung der Kinder müssen die Sorgeberechtigten einwilligen. Alle Informationen und die Terminbuchung findet man unter: daypg.com/kinderimpfung
Kommunales Abstrichzentrum (KAZ) Das KAZ am Bahnhof Rothe Erde bietet nur noch PCR-Testungen nach positivem Schnelltest und vor Gesundheitsmaßnahmen an. Ohne Termin können PCR-Testungen weiterhin in den „KAZ-Containern“ (Beverstraße/EckeTrierer Straße und Adalbertsteinweg) gemacht werden. Das KAZ im Untergeschoss der Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1) bietet nur PCR-Testungen nach vorheriger Terminvereinbarung an.
Wer einen PCR-Test für private Zwecke benötigt, muss dafür ein privates Testzentrum aufsuchen. Personen mit Symptomen müssen sich an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden!
Alle Informationen zu den Öffnungszeiten des KAZ und zur Terminbuchung sind unter daypg.com/kaz zu finden.